Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) liegt vor, wenn ein Dienstleister seine Arbeitskräfte für begrenzte Zeit an ein Kundenunternehmen gegen Entgelt überlässt. Die Arbeitnehmerüberlassung ist durch zwei Vertragsbeziehungen geregelt. Zum einen besteht ein Arbeitsvertrag zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Verleiher. Zum anderen steht der Verleiher über einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag in einer Beziehung mit einem Kundenunternehmen (Entleiher). Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung ist der Arbeitnehmer für eine begrenzte Zeit beim Kundenunternehmen. Für die geleisteten Stunden bezahlt der Kunde den Verleiher und er wiederum zahlt dem Arbeitnehmer das arbeitsvertraglich vereinbarte oder tarifvertraglich festgelegte Gehalt. Die Arbeitnehmerüberlassung ist in Deutschland durch das (AÜG) geregelt. Die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer liegt seit 01. April 2017 bei 18 Monaten.
Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, AÜG) regelt die Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch ihren Arbeitgeber (Verleiher) zur Arbeitsleistung an Dritte (Entleiher).